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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: Masterkolloqium_Richtig, schriftlicher Vertrag hat/ regelt wesentliche Vertragsbedingungen, Arbeitsvertrag kann sein unbefristeter Arbeitsvertrag, Beamtenrecht reicht nicht als Rechtsgrundlage für Öffentlich rechtliches Dienstverhältnis, Arbeitsvertrag hat wesentliche Vertragsbedingungen, Kündigungsschutz- gesetz ist Rechtsgrundlage für Privatrechtliches Arbeitsverhältnis, Richter hat Öffentlich rechtliches Dienstverhältnis, Arbeitgeber ist weisungsberechtigt gegenüber Arbeitnehmer, Gesetz gibt nicht an Beschreibung der zu leistenden Arbeit, Deutscher Rentenversicherungsbund ist Beispiel für Rentenversicherungsträger, Arbeitsvertrag regelt eigenvertraglich Beschreibung der zu leistenden Arbeit, Tarifvertrag ist Rechtsgrundlage für Privatrechtliches Arbeitsverhältnis, Rechtsnorm §14 Absatz 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt vor Formvorschrift, Arbeitsvertrag ist wirksam bei mündlicher Abschluss, Mindestlohn ist Beispiel für Günstigkeits- prinzip, Tarifvertragsgesetz ist Arbeitsschutz- gesetz für Privatrechtliches Arbeitsverhältnis, Rechtsnorm §611 BGB ist Teil von Bürgerliches Gesetzbuch, § 2, Absatz 4 Nachweisgesetz braucht nicht Niederschrift der Stadt, Arbeitsvertrag regelt nicht eigenvertraglich Vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses, Richterrecht ist Rechtsgrundlage für Privatrechtliches Arbeitsverhältnis, Befristung hat Rechtsnorm §14, Absatz 1, Satz 1 und 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz