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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: Concept Map Bernsee, Tarifvertrag TVöD gültig, wenn Mitglied des VKA, Befristung von Arbeitsverhältnissen möglich nach § 30 TVöD, Tarifvertrag TVöD gilt nicht (Beschäftigte mit Aufgaben des) §§ 260 ff. SGB III, Tarifvertrag TVöD gilt nicht Beschäftigte als leitende Angesetllte, Tarifvertrag TVöD gilt nicht Arbeitnehmer in rechtlich selbstständigen Nahverkehrsbetrieben, Tarifvertrag TVöD gilt nicht Praktikanten, § 2 (4) S. 1 TVöD beträgt Probezeit von 6 Monaten, Arbeitgeber entspricht Stadt Talbach, TzBfG beinhaltet § 14 (1) TzBfG, Tarifvertrag TVöD gilt nicht Arbeitnehmer bei Versorgungsbetrieben und Wasserwirtschaft Nordrhein-Westphalen, § 8 (1) Nr. 2 SGB IV entspricht Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbstständige Tätigkeit, Tarifvertrag TVöD gilt nicht Beschäftigte in Brauereien, sachlicher Grund bis Dauer von 2 Jahren, Befristung von Arbeitsverhältnissen gilt nach $ 14 (2) S. 1/erster Halbsatz TzBfG, sachlicher Grund bei Vorliegen vorübergehender Bedarf der Arbeitsleistung, Arbeitsverhältnis erfüllt, weil Arbeitsvertrag, Tarifvertrag TVöD gilt nicht Orchestermusiker, sachlicher Grund bei Vorliegen gerechtfertigte Gründe im Arbeitnehmer, zeitliche Befristung zulässig (,da) unter 2 Jahre, Hochschullehrer/innen an Hochschulen, Akademien und wissenschaftliche Forschungsinstitute verweist auf § 72 (1) S. 7 HRG