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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: Datei 1_15.07.2016, Krankengeldzuschuss bei längerfristige Krankheiten (Krebserkrankung, Operationen, psych. Erkrankung usw.), Tagesfrist beinhaltet Fristende nach § 188 (1) BGB, Verbeamtung erfordert Arbeitsverhältnis, Übertragung von Urlaub (in das Folgejahr) bei persönliche Gründe des Arbeitnehmers, Unkündbarkeit gilt bei Beendung 40. Lebensjahr, Übertragung von Urlaub (in das Folgejahr) entspricht ein Zwölftel/Kalendermonat, Abgeltung von Urlaub geregelt in § 26 (2) a TVöD, persönliche Gründe des Arbeitnehmers gilt nach § 7 (3) S. 2 BUrlG, Ausschluss von Doppelansprüchen nach § 6 BUrlG, Letzter Tag des Monats (Zahltag) für laufenden Kalendermonat abhängig von Wochentag, Krankengeldzuschuss gebunden an Arbeitsverhältnis beim Bund, Kündigungsfrist gilt bei Arbeitsverhältnis > 6 Monate, Sonderzahlung nach 25 und 40 Jahren abhängig von Beschäftigungszeit, Arbeitsanspruch bei ruhendes Arbeitsverhältnis, Kündigungsfrist von 6 Monate KF, bei BZ mind. 12 Jahre, Erholungszweck gebunden an Verzicht weiterer Erwerbstätigkeiten, Unkündbarkeit gilt bei Regelungen Tarifgebiet West, betriebliche Gründe gilt nach § 7 (3) S. 2 BUrlG, Kündigungsfrist von 6 Wochen, bei BZ > 1 Jahr, Urlaubsanspruch beinhaltet Ausschluss von Doppelansprüchen